Rechtswidrige Google Bewertungen und rufschädigende Online-Kritik diskret und erfolgreich entfernen lassen.
Als Steuerberater wissen Sie, wie entscheidend Vertrauen und Reputation für Ihren Geschäftserfolg sind. Eine einzige negative Google Bewertung oder rufschädigende Rezension auf Bewertungsportalen kann potenzielle Mandanten abschrecken und Ihren professionellen Ruf nachhaltig beschädigen. Besonders problematisch sind anonyme 1-Stern-Bewertungen ohne nachweisbare Mandatsbeziehung oder Fake-Bewertungen von Personen, die nie Kundenkontakt zu Ihrer Kanzlei hatten. Die gute Nachricht: Rechtswidrige Online-Bewertungen können durch unsere Experten erfolgreich entfernt werden.
Spezialisierte Löschexperten bieten entscheidende Vorteile gegenüber dem Eigenversuch bei der Bewertungslöschung:
Hohe Erfolgsquote – Spezialisierte Agenturen wie wir erzielen deutlich bessere Ergebnisse als Eigenversuche bei Google.
Sichere Prüfung – Wir kennen die aktuellen Google-Richtlinien.
Diskretes Vorgehen – Wahrung der Schweigepflicht und vertrauliche Bearbeitung ohne Mandantenpreisgabe.
Keine Kostenüberraschungen – Transparente Preise und kein Risiko bei Nichterfolg.
Spezialisierung auf Steuerberater – Verständnis für branchenspezifische Herausforderungen und Bewertungsrichtlinien.
Mit der richtigen Unterstützung können negative Bewertungen meist innerhalb weniger Tage von Google Maps, Google Business Profil (ehemals My Business) und anderen Bewertungsportalen entfernt werden.
Der Löschprozess folgt einem bewährten dreistufigen Vorgehen, das maximale Erfolgsaussichten bietet:
Schritt 1: Kostenloses Angebot
Sie erhalten binnen 24 Stunden von unseren Experten ein Angebot.
Schritt 2: Löschantrag bei Google
Wir übermitteln die Bewertungen direkt nach Angebotsannahme an Google. Google übernimmt dann intern die Überprüfung der Google-Richtlinien und löscht Bewertungen, die gegen diese Richtlinien verstoßen.
Schritt 3: Erfolgsmeldung
Unser Team überwacht den Bearbeitungsfortschritt und informiert Sie umgehend über die erfolgreiche Entfernung. Der gesamte Prozess dauert meist 1–7 Werktage.
Unsere Spezialisierung auf Bewertungslöschung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bietet entscheidende Vorteile:
Branchenexpertise – Tiefes Verständnis für die besonderen Herausforderungen von Steuerberatungskanzleien.
Diskrete Arbeitsweise – Absoluter Schutz Ihrer Mandantenvertraulichkeit während des gesamten Verfahrens.
Bundesweite Betreuung – Professionelle Unterstützung ohne Ortstermine oder Anfahrtswege.
Erfolgsbasierte Abrechnung – Sie zahlen nur bei erfolgreicher Löschung der Bewertung.
📢 „Nach einer völlig ungerechtfertigten 1-Sterne-Bewertung ohne jeglichen Kundenkontakt war ich verzweifelt. Binnen 7 Tagen war die Bewertung erfolgreich von Google entfernt.“
⭐⭐⭐⭐⭐ „Diskret, professionell und erfolgreich. Die Kommunikation war jederzeit transparent und die Mandantenvertraulichkeit wurde gewahrt.“
⭐⭐⭐⭐⭐ „Endlich ein Service, der die besonderen Anforderungen unserer Branche versteht. Absolute Empfehlung für Kollegen.“
Unsere Erfolgsquote bei der Löschung rechtswidriger Steuerberater-Bewertungen liegt bei über 90 % – deutlich höher als bei Eigenversuchen ohne Unterstützung.
Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren:
🛠️ Einzelbewertung-Löschung – Professionelle Entfernung einer Bewertung schon ab 29 € netto.
💼 Mehrfach-Paket – Attraktive Mengenrabatte bei mehreren Bewertungen.
🔹 Welche Bewertungen können als Steuerberater gelöscht werden?
Löschbar sind Bewertungen ohne nachweisbare Mandatsbeziehung, beleidigende Inhalte, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Fake-Bewertungen. Reine Meinungsäußerungen zufriedener Mandanten sind hingegen grundsätzlich zulässig.
🔹 Wie lange dauert die Löschung einer Steuerberater-Bewertung?
Bei rechtlich eindeutigen Fällen erfolgt die Entfernung meist innerhalb von 1–7 Werktagen. Google und andere Bewertungsportale sind verpflichtet, auf Anfragen zeitnah zu reagieren.
🔹 Kann ich als Steuerberater Bewertungen selbst löschen?
Eigenversuche haben deutlich geringere Erfolgsaussichten. Bewertungsportale reagieren auf Privatpersonen oft gar nicht oder sehr verzögert. Fundierte Anträge durch spezialisierte Experten sind wesentlich erfolgreicher.
🔹 Was passiert mit Bewertungen ehemaliger Mandanten?
Auch ehemalige Mandanten dürfen grundsätzlich bewerten. Problematisch werden solche Rezensionen nur bei Verletzung der Schweigepflicht oder unwahren Tatsachenbehauptungen.
🔹 Darf ich als Steuerberater auf negative Bewertungen antworten?
Antworten sind möglich, aber heikel. Jede Antwort muss die Schweigepflicht wahren und darf keine Mandanteninformationen preisgeben. Oft ist eine professionelle Löschung der bessere Weg.
Eine negative Google Bewertung muss nicht das Ende Ihrer Reputation bedeuten. Lassen Sie negative Bewertungen durch Experten prüfen und erfolgreich entfernen.
🔹 Kostenlose Erstprüfung anfordern 🔹
💡 Diskret. Professionell. Erfolgreich.
🔒 100 % Vertraulichkeit | Spezialisiert auf Steuerberater
🔹 Jetzt kostenlose Bewertungsprüfung anfragen 🔹
Kein Risiko. Keine Vorkasse. Zahlung nur bei erfolgreicher Löschung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Kostenloses Angebot
✅ Transparente Festpreise ab 29 € pro gelöschter Bewertung
✅ Zahlung ausschließlich im Erfolgsfall
✅ Spezialisierung auf Steuerberater & Kanzleien
✅ Kein Erfolg, kein Kostenrisiko
Was passiert nach Ihrer Kontaktaufnahme:
Kostenloses Angebot innerhalb von 24 Stunden
Verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten
Übermittlung der Daten an Google erst nach Ihrer Auftragserteilung
Kontakt: 📞 01579-2655090 Sofort-Hotline | 📧 info@bewertungen.online | 💬 Unverbindliches Kontaktformular